Die Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten für medizinische Versorgung während eines Auslandsaufenthalts und deckt auch die Ausgaben für einen eventuellen Rücktransport, den du sonst selbst bezahlen müsstest.
Im Gegensatz zur Auslandskrankenversicherung, die für Aufenthalte ab einem Jahr gilt, tritt die Reisekrankenversicherung bei einem Aufenthalt von unter einem Jahr in Kraft.
Diese Versicherung deckt die Stornogebühren des Reiseveranstalters, die du normalerweise selbst tragen müsstest, wenn du deine gebuchte Reise aus Gründen wie Krankheit absagen musst oder deine Pläne änderst.
Ähnlich wie die Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt diese Versicherung die Stornogebühren des Reiseveranstalters, jedoch nur bei dringlichen Stornierungsgründen. Ein spontaner Abbruch ohne triftigen Grund wird hier nicht abgedeckt.
Falls du im Urlaub versehentlich einer anderen Person oder ihrem Eigentum Schaden zufügst, hilft dir diese Versicherung, die entstandenen Kosten zu begleichen.
Diese Versicherung deckt alle Kosten im Falle einer schweren Verletzung mit dauerhaften körperlichen Schäden, die während des Urlaubs aufgetreten sind.
Im Falle von Diebstahl oder Beschädigung deines Gepäcks übernimmt diese Versicherung die entstehenden Kosten bis zu einer festgelegten Summe.
Diese Versicherung bietet Schutz bei rechtlichen Streitigkeiten im Ausland und übernimmt Prozesskosten und Gebühren, die sich unter anderem aus Straf-Rechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz zusammensetzen.
Bei Unfällen im Ausland bietet die Assistance-Versicherung vor Ort Unterstützung, wie die Beschaffung von Informationen, Organisation einer Rückreise, Krankenbesuche und weitere Hilfeleistungen.
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